Durch den Beschluss des Departements für den Schutz des historischen und kulturellen Erbes von Nischni Nowgorod und der Region Nischni Nowgorod vom 24. April 2000 Nr. 5-OD wurde die Landkirche in die Liste der Objekte des historischen und kulturellen Erbes aufgenommen. Die Kirche stammt aus dem 19. Jahrhundert. Laut Informationen der Behörde für den staatlichen Schutz von Kulturdenkmälern der Region Nischni Nowgorod wurde der Beschluss Nr. 5-OD jedoch am 20. Oktober 2014 durch den Beschluss Nr. 159 aufgehoben.
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