Laut dem Erlass des Departements für den Schutz des historischen und kulturellen Erbes von Nischni Nowgorod und der Region Nischni Nowgorod vom 24. April 2000 Nr. 5-OD wurde die ländliche Dreifaltigkeitskirche als Objekt des historischen und kulturellen Erbes anerkannt. In der Kirche gibt es Altäre: das Hauptaltar, das kalte, das der Heiligen Dreifaltigkeit gewidmet ist, und eine Kapelle zu Ehren der Kazan-Ikone der Gottesmutter. Das Objekt stammt aus dem Jahr 1869. Laut Informationen der Behörde für den staatlichen Schutz von Kulturdenkmälern der Region Nischni Nowgorod wurde der Erlass Nr. 5-OD am 20. Oktober 2014 durch den Erlass Nr. 159 aufgehoben.
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