Durch den Beschluss des Departements für den Schutz des historischen und kulturellen Erbes von Nischni Nowgorod und der Region Nischni Nowgorod vom 24. April 2000 Nr. 5-ОД wurde die Nikolauskirche, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Wladimir erbaut wurde, als Objekt des historischen und kulturellen Erbes anerkannt. Laut Informationen der Verwaltung für den staatlichen Schutz von Kulturdenkmälern der Region Nischni Nowgorod hat dieser Beschluss jedoch am 20. Oktober 2014 seine Gültigkeit verloren, nachdem der Beschluss Nr. 159 erlassen wurde.
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